- Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
- Kirche und weltliche Herrschaft
- Grundherrschaft
- Rechtliche Rahmungen politischer Herrschaft (11. – 15. Jahrhundert)
- Stadt und Wirtschaftsrecht
- Die Entstehung der Rechtswissenschaft
- Humanismus und Usus Modernus
- Territorialstaat und Absolutismus
- Naturrecht, Vernunftrecht und die „naturrechtlichen Kodifikationen“
- Die Historische Rechtsschule und ihre Wirkungen
- Rechtsbildung im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit, Konstitutionalismus und Interventionsstaat
- Recht und Revolution im 20. Jahrhundert
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I. Grundherrschaft: Begriff und Wurzeln
Fragen:
Definieren Sie den Begriff Grundherrschaft. Welche Ordnung wurde durch die Grundherrschaft geprägt und welche drei Haupttypen kann man unterscheiden?
• Grundherrschaft – Herrschaft über Grund und Boden sowie die darauf siedelnden (u. U. persönlich freien) Leute – Begriff belegt seit etwa 14. Jh.
• Grundherrschaft prägt Sozial- und Wirtschaftsordnung auf dem Land bis zum 19. Jahrhundert
• Haupttypen
– Villikationsverfassung/Fronhofsystem
– Rentengrundherrschaft (seit etwa 12. Jh.)
– Gutsherrschaft (seit etwa 16. Jh.)
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II. Grundherrschaft als soziales und wirtschaftliches Phänomen
1. Villikationsverfassung
Fragen:
In welche zwei Arten kann das grundherrliche Land unterteilt werden? Welche Rolle spielt dabei der Haupthof des Grundherrn? Welches System entstand aus dieser Organisationsform des Landes?
• Zweiteilung des grundherrlichen Landes in
– Salland: Eigengut des Grundherrn
– Hufeland (mansus, huoba): Zuweisung an die Bauern
• Haupthof des Grundherrn regiert anderen Hof
– Ort des Hofgerichts
– Unterkünfte auch für Tagwerker (Gesinde)
– Verwaltung durch einen maior oder villicus
• Diesem Hof sind wiederum weitere – abhängige – Höfe zugeordnet
• Dadurch: Entstehung von Fronhofsystemen
– Hierarchisch gegliederte Hofsysteme mit Oberhof und Unterhöfen
– Häufig: Verselbständigung der maiores zu eigenständigen Grundherren
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II. Grundherrschaft als soziales und wirtschaftliches Phänomen
2. Rentengrundherrschaft und Gutsherrschaft
Fragen:
Worin unterschied sich die Rentengrundherrschaft von de Villikationsverfassung? Was war die Gutsherrschaft?
• Etwa seit dem 11. Jahrhundert Übergang zur (ansatzweise schon vorher bestehenden) Zins-/Rentengrundherrschaft
• Unterschied zur Villikationsverfassung: Geschuldet werden – schwerpunktmässig – Abgaben, keine Dienste
• Dominanz bis etwa 16. Jh.
• Seit dieser Zeit v. a. östlich der Elbe Entstehung der Gutsherrschaft
– Eigenbewirtschaftung des Gutsherrn
– Persönliche Abhängigkeit der Bauern vom Gutsherrn
– Schollenbindung
• Beachte aber:
• Kontinuitäten auch freien Bauerntums
• Nebeneinander verschiedener Grundherrschaftstypen prägend für europäische Rechtstradition
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III. Die normative Ordnung grundherrschaftlicher
Beziehungen (1)
Fragen:
Lassen sich Rechtnormen über die Grundherrschaft finden?
• Immer wieder Aufzeichnungen von Rechten und Pflichten, insbesondere in
– Stammesrechten und Kapitularien (Capitulare de villis)
– Sog. Hofrechten
– Ländlichen Rechtsquellen, insbesondere Offnungen, Weistümer und Urbare: Aufzeichnungen von Einkünften und damit auch Verpflichtungen der Herrschaftsunterworfenen
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III. Die normative Ordnung grundherrschaftlicher
Beziehungen (2)
Fragen:
Über die rechtshistorische Bewertung der Grundherrschaft wird kontrovers diskutiert. Welche Positionen lassen sich ausmachen?
• Dissens: Grundherrschaft rechtlich geordnete Herrschaft ?
• Teile der Lehre: König und Adel sind Grundherrn kraft besonderer sozialer Position
• H. M. in der Rechtsgeschichte: Grundherrschaft durch ein Bündel von Rechtsgewohnheiten (consuetudo) geregelt
• Rechtsgewohnheiten bilden dabei soziale Situation ab
– Konkrete Herrschaftsbeziehungen im bäuerlichen Raum
– Hofrechte, Weistümer und Offnungen als Ausdruck dieser Beziehungen