Kirche und weltliche Herrschaft

C. Kirche und weltliche Herrschaft

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I. Grundlagen: Die Entstehung der Amtskirche (1)

Fragen:

Nennen Sie zwei Entwicklungspunkte bei der Annäherung von Kirche und Staat in der Spätantike.

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• Seit dem Toleranzedikt von Mailand (313) und dem Edikt von Thessaloniki (380) setzt enge Verbindung zwischen Kirche und Kaisertum ein

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_1_14.html

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I. Grundlagen: Die Entstehung der Amtskirche (2)

Fragen:

Nennen Sie zwei lange Zeit dominierende Typen kirchlicher Rechtsnormen.

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Canones: Normen eines Konzils

Dekretale: Päpstlich gesetzte Regel zur Entscheidung einer Einzelfrage mit Anspruch auf allgemeinverbindliche Gültigkeit

 

siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_214.html

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II. Die Verbindung von Kirche und weltlicher Herrschaft (1)

Fragen:

Wodurch kennzeichnet sich die Beziehung zwischen Kaisertum und Kirche in der karolingische Epoche?

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• Verflechtung auch der Organisationsstrukturen von Kaisertum und Kirche

– Herrschaft des Königs über die Kirche: Bischöfe, Einfluss auf Papstbestellung

– Ausstattung der Bischöfe mit Grundbesitz durch Herrscher und Privilegierung der Kirche (Text 3)

 

siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_29.html

sowie https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_17.html

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II. Die Verbindung von Kirche und weltlicher Herrschaft (2)

Fragen:

Die ottonische Dynastie (919-1024) machte die Bischöfe weitgehend zu Dienstleuten des Kaisertums. Zeigen Sie auf, worin sich dies äussert.

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– Einsetzung (Investitur) des Reichsepiskopats durch den Kaiser (Auswahl über Hofkappelle)

– Ausstattung der Bischöfe mit (abgeleiteten) kaiserlichen Befugnissen und Grundbesitz

– Dienstpflichten der Bischöfe gegenüber dem Kaiser

– Rückfall dieser Ausstattung nach dem Tod des Bischofs an den Kaiser – und nicht an die bischöfliche Familie

– Beachte: Kaisertum organisiert damit erste Ansätze „amtsförmiger“ Herrschaft – neue Qualität „proto-staatlicher“ Herrschaftsorganisation

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_29.html

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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit
1. Grundlagen (1)

Fragen:

Welche kirchliche Bewegung entwickelte sich seit dem 10. Jahrhundert und was waren ihre Erkenntnisse und  Kritik?

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• Seit dem 10. Jahrhundert: Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny

– Rückbesinnung auf Kontemplation und Weltferne

– Kritik an der starken weltlichen Dominanz im kirchlichen Raum: libertas ecclesiae

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html

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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit
1. Grundlagen (2)

Fragen:

Nennen Sie einige der Forderungen der Amtskirche gegenüber der weltlichen Gewalt seit Mitte des 11. Jahrhunderts.

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• Forderung der Amtskirche etwa seit Mitte des 11. Jahrhunderts

– Autonomie der Kirche gegenüber der weltlichen Gewalt

– Selbstbestimmungsrecht der Kirche insbesondere bei der Bestimmung der Bischöfe

– Unabhängigkeit der Papstwahl vom Kaisertum

– Stärkung des römischen Primats

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html

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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
1. Grundlinien (1)

Fragen:

Welche grundsätzlichen Differenzen zwischen Kaisertum und Papsttum lassen sich bereits im Investiturstreit des 11. Jahrhunderts ausmachen?

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• Bereits im Investiturstreit beginnende Auseinandersetzung über

– Theologische Legitimation des Kaisertums

– Verhältnis des Kaisertums zum Papsttum

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html

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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit

1. Grundlinien (2)

Fragen:

Welche Ereignisse des 11. Jahrhunderts führten zur Zuspitzung des Investiturstreits?

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• 1059: Papstwahldekret von Nikolaus II. (1058-1061)

– Neuordnung der Papstwahl und Streben nach prinzipieller Unabhängigkeit vom Kaiser (beachte aber Streit um den „Kaiserparagraphen“)

• 1075:

– Dictatus Papae Gregors VII. (1073-1085) – Forderung nach umfassender päpstlicher Herrschaftsbefugnis

– Warnung des Papstes an Heinrich IV. (1056-1106) vor weiteren Bischofsbestellungen

• 1076/1077: Eskalation:

– Wechselseitige Absetzung von Heinrich IV./Gregor VII.

– Januar 1077: Canossagang Heinrichs IV.

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_17.html

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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
1. Grundlinien (3)

Fragen:

Was stellte aus der Perspektive des Rechts die Besonderheit der Konfrontation zwischen Kaiser und Papst dar?

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• Die Frage um die Legitimation von Herrschaft stand zwar im Vordergrund, doch im Hintergrund trat erstmals die zentrale Bedeutung spezifisch rechtlicher Argumentationen im politischen Konflikt hervor.

 

Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_18.html

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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (1)

Fragen:

Die Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I.: Nennen Sie die These, das die These unterstützende Argument und den Ausgangspunkt der Zweigewaltenlehre.

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• Wurzel in der Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I. (492-496)

These: Papsttum und weltliche Gewalt regieren die Welt – aber höhere Bedeutung des Priestertums

Arg.: Priestertum muss Rechenschaft vor Gott auch für die Könige ablegen

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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (2)

Fragen:

Skizzieren Sie die Kernaussage der Zweischwerterlehre.

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• Ausgangspunkt: Lk 22,38: „Herr, hier sind zwei Schwerter. Jesus: Es ist genug“

• In der Schlussphase des Investiturstreits Aufgreifen diese Gleichnisses: Kaiser und Papst zwei potestates distinctae

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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (3)

Fragen:

Welche Deutungsansätze entwickelten sich für die Zweischwerterlehre in der Folgezeit?

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• Im 13. Jahrhundert zunehmend päpstliche (kuriale) Deutung: Papsttum verwaltet beide Schwerter

• Höhepunkt päpstlichen Machtanspruchs 1302: Unam Sanctam

• Heftiger Widerspruch durch Dante Alighieri und v. a. Marsilius von Padua: Legitimation des Kaisers nur durch den weltlichen Bereich

• 1338: Kaisergesetz Licet Juris – Kaiserbestellung unabhängig vom Papst

• Bekräftigt 1356 durch die Goldene Bulle: Massgeblich weltlicher Bestellungsakt

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V. Papst und Kaiser im Konflikt – Bilanz

Fragen:

Welche Bilanz der Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser lässt sich ziehen?

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• Keine Seite kann sich dauerhaft durchsetzen, beide Seiten verlieren letztlich an Rückhalt

• Grundsätzliche Bedeutung:

Legitimation von Herrschaft und Normsetzung als Voraussetzung für ihre Durchsetzbarkeit rückt in den Vordergrund

– Entstehung von Ordnungsentwürfen von politischer Herrschaft, die an (zum Teil auch rechtliche) Regeln gebunden wird

– Trennung von weltlicher und kirchlicher Ordnungssphäre

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