Stadt und Wirtschaftsrecht

G. Stadt und Wirtschaftsrecht

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I. Tendenzen städtischer Siedlung (1)

Fragen:

Welche Formen städtischer Siedlungen lassen sich bereits in der Zeit bis etwa 1100 beobachten?

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• Entstehung von grösseren Siedlungen in der Zeit bis etwa 1100 in

– Bischofssitzen (entstanden v. a. im 5./6. Jh.)

– Königlichen Pfalzen (reguläre Aufenthaltsorte des Königs)

– teilweise auch kaufmännische Siedlungen (Bspl. Haithabu – um 800 gegründet)

– durch Marktgründungen

– Verleihung des Rechts zum regelmässigen Handel

– Münzbefugnisse

– Marktzoll (Gebührenbefugnis)

• Nicht zuletzt von hier aus Entstehung verschiedener Stadttypen

– Königsstadt

– Bischofsstadt

– Gründungsstadt

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I. Tendenzen städtischer Siedlung (2)

Fragen:

Was kennzeichnet das Wachstum städtischer Siedlungen seit etwa 1100?

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•  Seit etwa 1100 rapide Zunahme städtischer Siedlungen

– Welle gezielter Stadtgründungen durch Landesherren und Könige

– Siedlungswelle in den Osten

– Ausweitung von Siedlungen um Burgen des Herrschers und normative Verselbständigung dieser Siedlungen

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I. Tendenzen städtischer Siedlung (3)

Fragen:

Was waren die Zielsetzungen von Stadtgründungen?

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• Zielsetzung von Gründungsstädten 

– Abgabeneinnahme durch den Herrscher

– Stadtgründung als Investition

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I. Tendenzen städtischer Siedlung (4)

Fragen:

Welche wirtschaftlichen Folgen hatte die Entstehung urbanisierter Regionen in Europa bis zum Ende des 13. Jahrhunderts?

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• Entstehung urbanisierter Regionen in Europa bis zum Ende des 13. Jahrhunderts

– Intensivierung des Handels

– Entstehung von Handelsorganisationen wie der Hanse

– Beginnender Aufstieg des Bankenwesens

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (1)

Fragen:

Nennen Sie die Kennzeichen einer rechtlich verselbständigten Stadt als rechtliche Einheit. 

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• Kennzeichen der verselbständigten Stadt als rechtliche Einheit

– Befugnis zur autonomen Normsetzung

– Befugnis zur autonomen Regierung (durch Rat) – allerdings ggfs. Zuordnung zu einem Vertreter des Stadtherrn

– Status des Stadtbürgers mit Rechten und Pflichten verbunden, die sich von Landbevölkerung unterscheiden, insbesondere

– Bürgereid

– Gerichtsbarkeit der Stadt als Anknüpfungspunkt

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (2)

Fragen:

Nennen Sie die zwei alternativen Entstehungstatbestände des Stadtrechts.

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• Stadtrecht: Zwei alternative Entstehungstatbestände

Autonom – auf der Grundlage eines Stadtrechtsprivilegs – gesetztes Recht der Bürgerschaft, basierend auf coniuratio (Schwureinung)

Rechtsordnung des Stadtherrn

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (3)

Fragen:

Nennen Sie typische Inhalte eines mittelalterlichen Stadtrechts.

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• Stadtrecht: Inhalte

– Gerichtsbarkeit

– Ordnung des bürgerlichen Zusammenlebens

– Organisation städtischer Herrschaft (Rat, Bürgerschaft)

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (4)

Fragen:

Was kennzeichnet die Freiheit einer Stadt und die Freiheit in einer Stadt?

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• Schwureinung und – ideell – autonome Regierung der Bürger (faktisch: Herrschaft bürgerlicher Aristokratie)

• Aufstiegschancen für alle Bewohner insbesondere durch Handwerk und Handel

• Stadt damit attraktiver Anlaufpunkt insbesondere für Unfreie

• Interesse der Städte an demographischer Expansion

– Fiskalinteresse

– Militärisches Interesse

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (5)

Fragen:

In welchen zwei idealtypischen Stufen lässt sich die Entstehung städtischer Freiheit beschreiben?

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• Städtische Freiheit – idealtypisch gesehen – in verschiedenen Stufen entstanden

– Verzicht des Grundherren auf Herrschaftsrechte gegenüber Siedlern

– Gewährung autonomer Normsetzungsbefugnis (Stadtrechtsprivileg)

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II. Städtische Freiheit und Stadtrecht (6)

Fragen:

Was unterscheidet eine Reichsstadt von anderen Städten?

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• Sondertypus Reichsstadt

Häufig: (Ehemalige) Königsstädte

Pfalzstädte, z. B. Aachen

Kaiserliche Gründung (v. a. unter den Staufern) auf sog. Reichsgut oder eigenem Hausgut – Beispiel: Colmar

Kaiser als Stadtherr (Reichsunmittelbarkeit)

Seit dem 15. Jahrhundert: Nach Massgabe von Autonomie Ladung als Reichsstadt zum Reichstag

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III. Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien (1)

Fragen:

Auf welche Weisen wurden Stadtrechtsnormen der einen Stadt durch eine andere übernommen?

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– Formelle Übernahme von – bereits bestehenden – Stadtrechtstexten in anderen Städten durch

Förmliche Bezugnahme

 Wörtliche Übernahme

– Faktische Übernahme durch (wiederholte) Ersuchen einer jüngeren Stadt an eine ältere Stadt mit der Bitte um Rechtsauskunft durch

Textübersendung

Deutungen bestehender Texte

 Beachte: Bisweilen erst aus diesem Anlass Entstehung von Stadtrechtsaufzeichnungen in angefragter Stadt (Beispiel: Lübeck für Tondern)

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III. Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien (2)

Fragen:

Wie konnte es im Zuge der Verbreitung von Stadtrechten zu einer Dominanz einzelner Stadtrechte kommen?

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• Entstehung von „Spruchstellen“ zur Klärung von Auslegungsfragen des Stadtrechts (ohne Gerichtsgewalt bei den anfragenden Städten)

– Oberhöfe (im Westen des Reiches)

– Schöffenstühle

• Kennzeichnung: Stadtrechtsfamilie

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III. Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien (3)

Fragen:

Die Entstehung von sog. Stadtrechtsfamilien ist ein früher, aber plastischer Fall von Legal Transfer. Nennen einige Beispiele solcher Familien.

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• Beispiele von Stadtrechtsfamilien

– Zähringisches Stadtrecht (ausgehend von Freiburg i. Br.)

– Magdeburger Recht

– Lübisches Recht

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IV. Konkurrenz von Städten und Landesherrschaft (1)

Fragen:

Wieso kam es zur Ausbreitung des städtischen Territoriums?

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• Demographisches Wachstum der Städte durch:

– Ausbreitung der Städte durch Aufnahme von Grundholden (Stadtluft macht frei): Garantie persönlicher Freiheit gegen Anspruch des Grundherrn bei unbehelligtem Verbleib in der Stadt

• Vergrösserung des städtischen Territoriums durch:

– Ausbreitung des städtischen Raums durch Pfahlbürger – Siedler (meist mit Bürgerrecht, aber im übrigen reduzierten Rechten) ausserhalb des städtischen Raums mit Bürgerrechten

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IV. Konkurrenz von Städten und Landesherrschaft (2)

Fragen:

Wie versuchten Städte und Landesherren, sich vor einander zu schützen?

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• Städte:

–  Aufnahme von Pfahlbürgern

– Begründung von Städtebünden (etwa Rheinische Städtebünde des 13. und 14. Jahrhunderts) durch Schwureinung

also: Verlängerung des Eides als Gestaltungsmittel rechtlicher Organisation auf die überregionale Ebene

• Landesherren:

– Druck auf Kaiser zur Begrenzung städtischer Expansion

– Versuche, Pfahlbürgerverbot und Städtebündeverbot durchzusetzen

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IV. Konkurrenz von Städten und Landesherrschaft (3)

Fragen:

Welches war die normative Grundlage von Städtebünden?

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• Normative Grundlage: Coniuratio – Städtebund also Fortsetzung städtischer Schwureinung

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IV. Konkurrenz von Städten und Landesherrschaft (4)

Fragen:

Welche Elemente kennzeichneten die Organisation von Städtebünden im Mittelalter?

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• Obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit

• Gemeinsamer Rat (vgl. auch Tagsatzung)

• Bundeszwang gegen Friedensbrecher

• Bundesabgaben

• Befristung des Abkommens

• Organisatorische Untergliederung

• Häufig auch: Gemeinsames Siegel

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V. Stadt und Handelsrecht (1)

Fragen:

Welche Wirtschaftsbereiche prägten das städtische Leben vor allem?

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• Stadt ist Wirtschaftsraum für

– Handel

– Gewerbe

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V. Stadt und Handelsrecht (2)

Fragen:

Wie wurde das Gewerbe in einer Stadt organisiert? Was waren die Folgen dieser Organisationsstruktur für die Wirtschaft und die politische Herrschaft in der Stadt?

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• Organisation des Gewerbes in Zünften:

– Organisation: Genossenschaftliche Selbstverwaltung

– Normative Basis: Zunftbrief (als coniuratio)

• Funktion und Aufgaben der Zünfte:

– Alterssicherung

– Interessenvertretung im Verhältnis zum Rat

• Folgen daraus:

– Monopolisierung und Regulierung des Gewerbes

– Unmittelbare Teilhabe an der politischen Herrschaft in der Stadt durch garantierte Ratsmitgliedschaft für Zunftmeister

 

 

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