- Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
- Kirche und weltliche Herrschaft
- Grundherrschaft
- Rechtliche Rahmungen politischer Herrschaft (11. – 15. Jahrhundert)
- Stadt und Wirtschaftsrecht
- Die Entstehung der Rechtswissenschaft
- Humanismus und Usus Modernus
- Territorialstaat und Absolutismus
- Naturrecht, Vernunftrecht und die „naturrechtlichen Kodifikationen“
- Die Historische Rechtsschule und ihre Wirkungen
- Rechtsbildung im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit, Konstitutionalismus und Interventionsstaat
- Recht und Revolution im 20. Jahrhundert
1/21
I. Die Reformation (1)
Fragen:
Was waren inhaltlich die Kritikpunkte von Luther? (5 Punkte)
Was waren die Folgen für Luther und seiner Anhänger aufgrund dieser Kritik? (2 Punkte)
• Inhalte
– Radikale Kritik Martin Luthers – beginnend 1517 („95 Thesen“) am Papsttum, aber auch der Amtskirche:
– Verwaltung göttlicher Gnade nicht durch irdische Institution
– Individueller Zugang jedes Gläubigen zu göttlicher Liebe und Gnade möglich
– Autorität allein der Bibel (statt allein der Kirche) sola scriptura
– Radikale Kritik auch und gerade am «papistischen» Kirchenrecht
– Exkommunikation Luthers (1520) und vor allem Reichsacht (auch seiner Anhänger) 1521 („Wormser Edikt“)
– Aber: Trotzdem Verbreitung von Luthers Lehren im Reich und anderen Ländern
2/21
I. Die Reformation (2)
Fragen:
Welche Konsequenzen ergaben sich aus der Reformation?
• Konsequenzen
– Zerfall der Glaubenseinheit:
– Neben Gegensatz von Kirche und weltlicher Gewalt
– Nunmehr auch Gegensatz unterschiedlicher religiöser Orientierungen (Formierung Protestanten, so die Selbstbezeichnung seit 1529)
– Also: Erhöhung von Spannungen durch das Gegeneinander von Konfessionen (so die Bezeichnung von Katholiken/Protestanten seit dem 19. Jahrhundert)
– Protestantische Territorien und Städte ohne katholische Kirchenverfassung und damit mit Notwendigkeit zur Etablierung neuer kirchlicher Strukturen
– Entstehung protestantischer Territorien und Städte ohne katholische Kirchenverfassung und damit mit Notwendigkeit zur Etablierung neuer kirchlicher Strukturen
– Neue protestantische Kirchenstrukturen in Königreichen, Territorien und Städten bewirken Herrschaftszuwachs weltlicher Gewalt
3/21
I. Die Reformation (3)
Das Beispiel Zürich
Fragen:
Zeigen Sie anhand des Beispiels der Stadt Zürich auf, welche Konsequenzen sich aus der Reformation ergaben (3 Punkte) und in welchem Punkt sie scheiterte (1 Punkt).
• In der Konsequenz
– Entfernung von Kirchenbildern und Kirchenmusik
– Etablierung einer rigorosen Sozialkontrolle
– Säkularisierung kirchlichen Vermögens und Übergang auf Stadt
• 1531: Scheitern des Zürcher Versuchs, Reformation gewaltsam in der Eidgenossenschaft einzuführen
4/21
I. Die Reformation (4)
Das Beispiel Zürich
Fragen:
Zeigen Sie anhand des Beispiels der Stadt Zürich auf, wie der Rat nach der Reformation mithilfe des neu errichteten Ehegerichts Einfluss auf die Lebensführung der Bevölkerung zu nehmen suchte. (5 Punkte)
• Soziale Kontrolle durch den Rat
– 1525: Errichtung des Ehegerichts
– Ehesachen (Ehebruch, Polygamie, Ehehindernisse)
– Seit 1526: „Hurerei“ – Ehegericht wird zur Instanz der Sozialdisziplinierung
– Appellation: Rat (mit zugleich auch weltlicher Strafbefugnis)
– Ehegericht wird zum Vorbild für andere Städte
5/21
I. Die Reformation (5)
Das Beispiel Zürich
Fragen:
Zeigen Sie anhand des Beispiels der Stadt Zürich auf, wie der Rat die Reformation lenkte. (5 Punkte)
• Steuerung der Reformation durch den Rat
– 1528: Errichtung der Kirchensynode (getragen von Rat und Kirche)
– Säkularisation des Klosterguts
– Verwaltung durch städtischen „Obmann“
– Zufluss der Gelder in städtische Kassen
– Besoldung der Pfarrer aus städtischen Mitteln
6/21
I. Die Reformation (6)
Fragen:
Die Reformationen des 16. Jahrhunderts im Rechtsbereich unterschieden sich von der Reformation im kirchlichen Bereich. Worauf zielten sie ab?
• Reformationen des Rechts waren Fortschreibungen und Korrekturen von bisherigem Landesrecht oder Stadtrecht (Bsple. Kursächsische Konstitutionen 1572, oder Stadtrechtsreformation in Freiburg 1520)
7/21
II. Reformation und gute Policey (1)
Fragen:
Was kennzeichnet des Konzept der guten Policey?
– Herkunft aus der aristotelischen Lehre der politeia, die im 16. Jahrhundert auf breiter Front rezipiert wird (Polizeiwissenschaft)
– Leitziel: Ordnung des gesamten Gemeinwesens im Interesse des gemeinen Besten (bisweilen mit auch konfessioneller Konnotierung: gottesfürchtiges Leben der Untertanen)
8/21
II. Reformation und gute Policey (2)
Fragen:
Lassen sich Ausformungen der guten Policey im Zürich des 16. Jahrhunderts erkennen?
• Entstehung von Polizeiordnungen (oft auch Sittenmandate, etwa Zürich 1530, 1698) mit umfassendem Regelungsanspruch
– Wirtschaft
– Sozialleben etwa durch
– Luxusverbote
– Kleiderordnungen
9/21
II. Reformation und gute Policey (3)
Fragen:
Nennen sie wichtige verfassungshistorische Konsequenzen, die sich durch die neuartigen Policeyordnungen ergaben.
• Konsequenz
– Ausweitung obrigkeitlicher Herrschaftsintensität und Sozialdisziplinierung der Herrschaftsunterworfenen
– Ausweitung der sog. Gebotsgewalt der Obrigkeit faktisch zur Gesetzgebungsgewalt
– Vorstufen zu späteren absolutistischen Herrschaftsformen
10/21
III. Konfessionskriege (1)
Fragen:
Welche Folgen hatten konfessionelle Gegensätze in Europa im 16. und 17. Jahrhundert? Nennen Sie dabei vier Beispiele.
• Konfessionelle Gegensätze werden im 16. und 17. Jahrhundert in ganz Europa zu Auslösern oder doch Anlässen gewalttätiger Konflikte
– Auseinandersetzungen um die Hugenotten in Frankreich mit Höhepunkten in Bartholomäusnacht 1572 und Ermordung Heinrichs IV. von Frankreich 1610
– Auseinandersetzungen zwischen Anglikanern, Puritanern und Katholiken im England des 17. Jahrhunderts
– Konflikt zwischen protestantischen Landständen und katholischer Herrschaft in Böhmen 1618/1619 mündet in kriegerische Auseinandersetzung in Mitteleuropa bis 1648 – 5-6 Mio Tote
– Spannungsverhältnis zwischen katholischen und reformierten Ständen in der Eidgenossenschaft (mit kriegerischen Konflikten in den Villmerger Kriegen, 1656 und 1712
11/21
III. Konfessionskriege (2)
Fragen:
Nennen Sie drei Konsequenzen der Konfessionalisierung.
– Massive, kollektive Erfahrungen von kriegerischer Gewalt in Europa – gerade auch bei Zivilbevölkerung
– Delegitimierung von Religion als Grundlage von Herrschaft
– Neubestimmung der Funktion von Recht: Sicherung auch religiösen Friedens
12/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (1)
Fragen:
Wovon leitet sich der Ausdruck Absolutismus ab?
• Absolutismus
– Kunstwort aus der Literatur des 19. Jahrhunderts
– Begriffskern: absolvere – loslösen
13/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (2)
Fragen:
Was kennzeichnete absolutistische Herrschaftsordnungen?
– Unabhängigkeit des Landesherrn von ständischer Mitwirkung
– Umfassende Herrschaftsbefugnis in Normsetzung, Verwaltung, Rechtsprechung
– Zentrum des Staates
– Hof des Herrschers
– Kabinett des Herrschers
– Wirtschaft des Landes wird strikt dem Staatsinteresse (= steigende Einnahmen) untergeordnet: Merkantilismus (Jean Baptiste Colbert, 1619-1683)
14/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (3)
Fragen:
Beschreiben Sie die Entstehungsbedingungen absolutistischer Herrschaft.
• Entstehungsbedingungen absolutistischer Herrschaft
– Aufstieg der Obrigkeit seit der Reformation (Polizeiordnungen, Sozialdisziplinierung)
– Konfessionskriege lassen Sehnsucht nach starker Herrschaft wachsen
15/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (4)
Fragen:
Welche Bedeutung gewann die Administration für die absolutistische Herrschaftsmacht der Vormoderne?
– Beamte als neuer Typus des vom Herrscher eingesetzten und von ihm alimentierten Staatsdieners, jederzeit absetzbar
– Ausbau des Beamtenapparates nicht nur auf zentraler, sondern auch auf regionaler Ebene
– Ausbau einer funktionsfähigen Finanz- und Steuerverwaltung (Verbrauchsteuern als zentrale Grundlage steigender Staatseinnahmen)
16/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (5)
Fragen:
Welche Bedeutung hatte das Heer für absolutistische Herrschaft?
• Als ein nun stehendes Heer sicherte es dem Monarchen die Verfügungsmacht über physische Gewaltanwendung
17/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (6)
Fragen:
Zeigen Sie auf, wie die Legitimation der hoheitlichen Herrschaft neu bestimmt wurde. (3 Punkte)
• Neubestimmung der Legitimation hoheitlicher Herrschaft
– Im Zeichen konfessioneller Bürgerkriege wendet sich politisches Denken von christlichen Legitimationsmustern ab
– Staatlichkeit wird zurückgeführt auf menschlichen Staatsgründungsakt: Vertrag
– In den Vordergrund rückt neue Funktion des Staates: Garant von (innerer) Sicherheit
18/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (7)
Fragen:
Was kennzeichnet die Thesen von Machiavellis Il principe?
• Nicholo Machiavelli (1469-1527) im Il principe (1513)
– Entscheidendes Ziel landesherrlichen Tun: Machterhalt
– Kennzeichnend: Frage, ob ein Fürst eher grausam oder barmherzig sein soll
– Ablösung von transzendentaler Herrschaftslegitimation
19/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (8)
Fragen:
Was ist der Inhalt von Bodins Herrschaftslehre, und in welche Zeit ist sie einzuordnen?
• Jean Bodin (1529-1596), Six livres de la République (1577/lat. 1586)
– Entfaltung des Gedankens der Souveränität
– Umfassende höchste Herrschaftsmacht
– Voraussetzung für Staatlichkeit
20/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (9)
Fragen:
Was zählt zu den zentralen Thesen von Hobbes‘ Leviathan?
• Thomas Hobbes (1588-1679), 1651: Leviathan
– Prägung durch den konfessionellen Bürgerkrieg in England
– Zentrale Thesen:
– Begründung von Herrschaft durch einen Vertrag (nicht: göttliche Herrschaft)
– Geradezu unbegrenzte Herrschaft des Souveräns
– Grundlage: Absorptive Staatslehre – Identität von Herrschern und Beherrschten lässt keinen Raum für Individualrechte
21/21
IV. Grundlagen absolutistischer Herrschaftsordnungen (10)
Fragen:
Was wurde in Samuel Pufendorfs Werk (1672) propagiert?
• Samuel Pufendorf (1632-1694)
– De iure naturae et Gentium libri octo (1672): Konstruktion des Staates auf naturrechtlicher Grundlage
– Vorstellung von individueller Rechtsposition im status naturalis
– Ablehnung der Identitätsthese von Hobbes
– Es bleibt – konstruktiv
– Raum für Individualrechte, aber: Konzentration der Staatsgewalt beim Herrscher