- Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
- Kirche und weltliche Herrschaft
- Grundherrschaft
- Rechtliche Rahmungen politischer Herrschaft (11. – 15. Jahrhundert)
- Stadt und Wirtschaftsrecht
- Die Entstehung der Rechtswissenschaft
- Humanismus und Usus Modernus
- Territorialstaat und Absolutismus
- Naturrecht, Vernunftrecht und die „naturrechtlichen Kodifikationen“
- Die Historische Rechtsschule und ihre Wirkungen
- Rechtsbildung im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit, Konstitutionalismus und Interventionsstaat
- Recht und Revolution im 20. Jahrhundert
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I. Römische Rechtsgeschichte und Kanonistik (1)
Fragen:
Mit welchen Rechtskreisen befasst sich die antike Rechtsgeschichte?
• Antike Rechtsgeschichte
– Rechtskreis des antiken
– römischen,
– griechischen
– und auch altorientalischen Rechts
– Schwerpunkt beim römischen Recht und seiner Fortbildung (Teildisziplin: Romanistik)
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I. Römische Rechtsgeschichte und Kanonistik (2)
Fragen:
Was ist der Gegenstand der Kanonistik?
• Kanonistik befasst sich mit der Geschichte des römisch-katholischen Kirchenrechts, vor allem der sog. canones (von der Kirche gesetzter Normen).
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II. Germanistik
Fragen:
1. Auf welche Normbildungen richtet sich die Germanistik aus?
2. Auf welche Rechtsgebiete konzentriert sich die Germanistik und mit welchen steht sie in enger Verbindung?
• Ausrichtung auf Normbildungen im sog. germanischen/altdeutschen Rechtskreis
• Konzentration damit auf
– Lokale Rechte insbesondere in Mitteleuropa
– Strafrechtsgeschichte
– Geschichte des Öffentlichen Rechts (Verfassungsgeschichte)
• Enge Verbindung mit
– Staatsrecht
– Handels- und Wirtschaftsrecht
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III. Europäische Rechtsgeschichte (1)
Fragen:
Wann kam die Auseinandersetzung mit der Europäischen Rechtsgeschichte auf und mit welchen Themen beschäftigt sie sich?
• Aufstieg seit etwa 1980
– Frage nach europäischer Rechtstradition v. a. seit 12. Jahrhundert
– Mitwirkung am Projekt eines europäischen Rechts
• Neuerdings aber auch
– Ausbreitung von Europa im Zeitalter der ersten Globalisierung (seit dem 16. Jahrhundert)
– Mechanismen der cultural translation in aussereuropäischen Regionen
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III. Europäische Rechtsgeschichte (2)
Fragen:
Welche zwei Gebiete prägen die Europäische Rechtsgeschichte inhaltlich stark?
• Inhaltlich starke Prägung durch
– Römische Rechtsgeschichte (Wirkung von römischem Recht in der europäischen Rechtstradition insbesondere im Privatrecht)
– Kanonistik (Bedeutung von kirchenrechtlichen Doktrinen für europaweite Doktrinen, etwa im Zusammenhang von nullum crimen oder pacta sunt servanda)
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I. Die Germanen
1. Einführung
Fragen:
Erläutern Sie das Herkunftsgebiet der Germanen und die Herkunft dieser Bezeichnung selbst.
• Ursprung in Nordeuropa (Südskandinavien, Dänemark, Schleswig)
• Begrifflichkeit (wie auch frühe Beschreibungen) aus der antiken Literatur:
– Poseidonios (90 v. Chr.) erwähnt,
– bei Caesar (De bello gallico) in die Literatur eingeführt.
– Besonders intensiv erwähnt bei Tacitus (56-117)
• stark archaische Gesellschaft
• Lange Zeit relative Balance zwischen
– römischem Schutzbestrebungen/imperialer Ausbreitung
– Defensive und begrenzter Integration von Germanen
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I. Die Germanen
2. Germanische Herrschaftsstrukturen (1)
Fragen:
Welche Herrschaftsstrukturen wiesen die Germanenstämme auf und durch welche Elemente waren sie geprägt?
• Heeres- und wohl auch Sakralkönigtum
• Egalitäre Elemente
– Wahlakklamation
– Thing
– freilich nur auf adeliger Ebene
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I. Die Germanen
2. Germanische Herrschaftsstrukturen (2)
Fragen:
Welche politischen Zielvorstellungen wurden in der Geschichtsschreibung auf die Germanen projiziert?
• bisweilen behauptet:
– „germanische Freiheit“,
– „demokratische Vorstufen“
– Dies aber eher Projektionen eigener politischer Zielvorstellungen in die Geschichte im Interesse der Traditionsbildung
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I. Die Germanen
3. Die Völkerwanderung (1)
Fragen:
Was war die Völkerwanderung?
• Völkerwanderung (375/568):
– Auslöser: Kriegerischer Konflikt
– sog.„Hunnensturm“ aus dem Osten
– Wanderbewegungen der bedrängten Völker durch Europa
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I. Die Germanen
3. Die Völkerwanderung (2)
Fragen:
Was waren die Folgen der Völkerwanderung?
– Beseitigung Westroms und Neugestaltung der Herrschaftsordnungen in Europa
– Zurückdrängen der römischen Rechtskultur
– Entstehung von Stammesherrschaften
– Basis für Normbildungen
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I. Die Germanen
3. Die Völkerwanderung (3)
Fragen:
Beschreiben Sie die Entwicklung politischer Herrschaftsstrukturen unmittelbar nach der Völkerwanderung auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Imperiums.
• Herrschaftsbildungen unter verschiedenen Königen im Gebiet des weströmischen Imperium mit kontinuierlichen kriegerischen Auseinandersetzung
• Zwischenzeitliche teilweise Restauration römischer Herrschaft unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. (526-565)
• Aber: Etablierung neuer Reiche mit expansiver Tendenz, insbesondere durch
– Franken
– Westgoten
– Burgunder
– Langobarden
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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft
1. Einführung
Fragen:
Wie entwickelte sich die Beziehung zwischen Franken und Christentum? Können Sie markante Eckdaten nennen?
• Seit der Taufe Chlodwigs (497/507): Verbindung der Franken mit dem Christentum
• Tendenz zur Christianisierung der fränkischen Herrschaft
• Höhepunkt: Päpstliche Krönung Karls des Großen in Rom, 800
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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft
2. Aufstieg und Zerfall des karolingischen Reiches (1)
Fragen:
Nennen Sie charakteristische Neuerungen der politischen Herrschaftsordnung in der Zeit Karls des Grossen.
• Karl der Grosse (768 – 814) errichtet fränkisches Grossreich
• Neuerungen
– Grafen als Repräsentanten königlich-kaiserlicher Herrschaft
– Zusätzlich: Einsetzung von missi (Königsboten)
– Gerichtsorganisation auf neue Grundlagen gestellt
– Karolingische Bildungsreform (einschliesslich einer neuen Schrift)
– In diesem Zusammenhang auch Entstehung eines kaiserlichen Hofes (mit Hofkapelle als kirchlicher Zentralinstitution)
• Aber: Einheit des Reiches letztlich nur durch überragende Persönlichkeit des Herrschers aufrecht zu erhalten
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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft
2. Aufstieg und Zerfall des karolingischen Reiches (2)
Fragen:
Wie entwickelte sich das karolingische Reich nach dem Tod von Karl dem Grossen weiter?
• In der Folgezeit: Aufspaltung in Teilreiche und Ausformung selbständiger Herrschaften
• Seit dieser Zeit Spaltung v.a. in
– Westfranken
– Ostfranken
– Burgund
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III. Stammesrechte (1)
Fragen:
1. Definieren Sie den Begriff Stammesrechte.
2. Zeigen Sie auf, wie die Stammesrechte entstanden sind.
• Häufig herrscherlich veranlasste
• Schriftliche Aufzeichnung
• Eines Komplexes von Regelungen
• Für eine bestimmte ethnische Gruppe (einen Stamm)
• als lex gekennzeichnet (in der älteren Literatur: leges barbarorum – Germanen als „Barbaren“)
• Stammesrechte entstehen in der Zeit von Völkerwanderung und karolingischer Herrschaft
– Entstehung zunächst regelmäßig im Zusammenhang mit neu gebildeten Reichen
– Nach ihrer Selbstbeschreibung (und bisweilen auch erzählenden Quellen)
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III. Stammesrechte (2)
Fragen:
Stammesrechte wurden niedergeschrieben. Welches waren die Zwecksetzungen solcher Verschriftlichungen?
• Beachte: Verschriftlichtes Recht benutzt als
– als Ausdruck königlicher politischer Herrschaft (König als Gesetzgeber)
– Als Instrument der kollektiven Identitätsbildung/Identitätsbeschreibung
– Häufig Betonung der Rechtsverbesserung im Interesse der Streitschlichtung
• Hier also: Elementarfunktionen von Rechtsetzung und Rechtsnovellierung für ethnische Gruppen erkennbar
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III. Stammesrechte
2. Schematisierung von Stammesrechten – nach Funktionen
Fragen:
Welche zwei Kategorien von Leges können unterschieden werden?
• Leges Romanae:
– Aufzeichnungen römischen Rechts für die ehemals römischen Einwohner eroberter Gebiete
– Beispiele: lex Romana Burgundionum, lex Romana Visigothorum
– hier Funktion vergleichbar einem Einführungsgesetz
• Übrige Leges
– Verschriftlichung von bestehenden Gebräuchen (wie bereits gesehen)
– Versuch zur Gestaltung der sozialen Wirklichkeit (Fehdewesen, Handel) durch neue Normen
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III. Stammesrechte
3. Stammesrechte: Inhalte (1)
Fragen:
Welche Inhalte wiesen die Stammesrechte in erster Linie auf?
• Normen zum Ausgleich von Unrecht
– kennzeichnend für archaische Welt: Recht wird als Schutzinstrument gegen Bedrohung von Leib, Leben und anderen Rechtsgütern gedacht.
– Etablierung von Verfahrensnormen
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III. Stammesrechte
3. Stammesrechte: Inhalte (2)
Fragen:
Wie nennt man das Prinzip, nach dem sich der Adressatenkreis der Stammesrechte richtete?
• Geltung von Leges: Grundsätzlich Personalitätsprinzip, nicht territorial
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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (1)
Fragen:
Wie könnten Kapitularien beschrieben werden, ab wann lassen sie sich nachweisen?
• Zu deuten wohl als gesetzesähnliche Herrschaftsanordnungen
• Kapitularien erstmals belegt im 8. Jahrhundert
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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (2)
Fragen:
Wie unterscheiden sich Kapitularien und Leges?
• Unterschied zu den Leges
– Kapitulare grundsätzlich eindeutig als herrscherliche Erlasse erkennbar (nicht lediglich Aufzeichnungen)
– Regelungsbereich auch Verwaltung/Königsgericht
– Kapitulare damit Ausdruck von Verdichtung königlicher Herrschaft
• Kapitularien lösen Stammesrechte ab und bilden bis etwa Ende des 9. Jahrhunderts den wichtigsten Normtyp
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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (3)
Fragen:
Welche Rechtsmaterien regelten die Kapitularien?
• Kapitularien enthielten insbesondere:
– Regelungen zur Ahndung von Unrecht
– Erbrechtliche Normen
– Verwaltungsregelungen insbesondere über Strukturen der höfischen Verwaltung und die Gerichtsverfassung
– Regelungen über die Struktur der Kirche und deren Schutz
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V. Fehde, Busse und Gericht
1. Fehde (1)
Fragen:
Was war der Ausgangspunkt der Fehde, und worin liegt das Prinzip der Talion?
• Ausgangspunkt: Rache, archaisches Vergeltungsdenken ohne normative Begrenzungen
• Ursprünglich begrenzende Sanktion für Unrecht: Rache durch Zufügung (nur) des gleichen Unrechts
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V. Fehde, Busse und Gericht
1. Fehde (2)
Fragen:
Was bedeutet der Begriff Fehde und welche Ziele verfolgte sie?
• Fehde (faih-iþō = westgerm.: feindselig)
– Ausgleich von Unrecht durch öffentliche, rituell gebundene Vergeltung
• Ziele:
– (Wieder-)Herstellung der verletzten Ehre des Familienverbandes durch öffentlichen Akt der Gewalt
– Genugtuung durch Sühnehandeln in Form von erlaubter Selbsthilfe durch Gewalt gegen den Täter
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (1)
Fragen:
Erläutern Sie den Begriff Kompositionen. Gehen Sie dabei auf die Begrifflichkeit, die Entstehungszeit und das Ziel der Kompositionen ein.
• Kompositionen
– Begrifflichkeit: Compositio = Busse
– Entstehung im Rahmen der Stammesrechte im Interesse der Eindämmung von Gewalt durch Selbsthilfe seit etwa 5. Jh.
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (2)
Fragen:
Welche Pflichten waren mit der compositio verbunden?
Gibt es besondere Formen von bussähnlichen Zahlungsverpflichtungen?
• Pflichten
– Zahlungspflicht des Täters in je vorgeschriebener Form
– Verzicht des Opfers auf Selbsthilfe und Einigung mit dem Täter
• Sonderformen:
– Wergeld (Vir = Mann) – Ersatzzahlung an die Familie des Opfers für Tötung
– Fredus/Friedensgeld: Zusätzliche Zahlung an einen Hoheitsträger
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (3)
Fragen:
Welche Funktionen lassen sich der Fehde zuschreiben?
• Funktionen (in unterschiedlicher Form verwirklicht):
– Ausgleichsfunktion: Beseitigung des materiell eingetretenen Schadens
– Genugtuungsfunktion: Herstellung der verletzten Ehre durch Anerkennung von Fehlverhalten in Form von Geldzahlung
– Befriedungsfunktion: Herstellung des sozialen Friedens durch Ausgleich zwischen den Parteien
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (1)
Fragen:
Was war das Thing?
• Gerichtsversammlung, auf der Urteile vermutlich durch alle Versammelten beschlossen wurden.
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (2)
Fragen:
Wodurch und wie veränderte sich das Thign seit etwa 770?
• Seit etwa 770:
– Fallweise eingesetzte Rachinburgen (vgl. Pactus legis Salica)
– Dauerhaft (lebenslang) eingesetzte Scabini
– Vorsitz hat ein Richter (Graf oder Zentenar = Sendbote oder Vicarius oder thunginus) als Repräsentant der Gerichtsgewalt ohne eigenständige Entscheidung
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (3)
Fragen:
Welche Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten entwickelte sich?
• Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten
– Richter (als Träger der Gerichtsgewalt – Garantie für Verbindlichkeit und Vollstreckung der Urteile)
– Urteiler (als Repräsentanten der Gerichtsgemeinde)
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (4)
Fragen:
Wie war die Zuständigkeit der Gerichte vor und seit der Epoche Karls des Grossen ausgestaltet?
• Ausdifferenzierung von Zuständigkeiten
– Ursprünglich: Allkompetenz aller Gerichte (v. a. Königsgericht, Grafengerichte, Schöffengerichte)
– Seit Karl dem Grossen: Unterscheidung zwischen
• Causae maiores (Tötungen, Körperverletzungen) = Grafengericht
• Causae minores (Übrige Fälle) = Zentenar oder niederer Adel
– Etwa seit dem 12. Jh.: Unterscheidung zwischen Hoch-(Blut-) und Niedergerichtsbarkeit