Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

A. Einführung

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I. Römische Rechtsgeschichte und Kanonistik (1)

Fragen:

Mit welchen Rechtskreisen befasst sich die antike Rechtsgeschichte?

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• Antike Rechtsgeschichte

– Rechtskreis des antiken

– römischen,

– griechischen

– und auch altorientalischen Rechts

– Schwerpunkt beim römischen Recht und seiner Fortbildung (Teildisziplin: Romanistik)

A. Einführung
A. Einführung

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I. Römische Rechtsgeschichte und Kanonistik (2)

Fragen:

Was ist der Gegenstand der Kanonistik?

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• Kanonistik befasst sich mit der Geschichte des römisch-katholischen Kirchenrechts, vor allem der sog. canones (von der Kirche gesetzter Normen).

A. Einführung
A. Einführung

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II. Germanistik

Fragen:

1. Auf welche Normbildungen richtet sich die Germanistik aus?

2. Auf welche Rechtsgebiete konzentriert sich die Germanistik und mit welchen steht sie in enger Verbindung?

 

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• Ausrichtung auf Normbildungen im sog. germanischen/altdeutschen Rechtskreis

• Konzentration damit auf

– Lokale Rechte insbesondere in Mitteleuropa

– Strafrechtsgeschichte

– Geschichte des Öffentlichen Rechts (Verfassungsgeschichte)

• Enge Verbindung mit

– Staatsrecht

– Handels- und Wirtschaftsrecht

A. Einführung
A. Einführung

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III. Europäische Rechtsgeschichte (1)

Fragen:

Wann kam die Auseinandersetzung mit der Europäischen Rechtsgeschichte auf und mit welchen Themen beschäftigt sie sich?

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• Aufstieg seit etwa 1980

– Frage nach europäischer Rechtstradition v. a. seit 12. Jahrhundert

– Mitwirkung am Projekt eines europäischen Rechts

• Neuerdings aber auch

– Ausbreitung von Europa im Zeitalter der ersten Globalisierung (seit dem 16. Jahrhundert)

– Mechanismen der cultural translation in aussereuropäischen Regionen

A. Einführung
A. Einführung

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III. Europäische Rechtsgeschichte (2)

Fragen:

Welche zwei Gebiete prägen die Europäische Rechtsgeschichte inhaltlich stark?

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• Inhaltlich starke Prägung durch

Römische Rechtsgeschichte (Wirkung von römischem Recht in der europäischen Rechtstradition insbesondere im Privatrecht)

Kanonistik (Bedeutung von kirchenrechtlichen Doktrinen für europaweite Doktrinen, etwa im Zusammenhang von nullum crimen oder pacta sunt servanda)

A. Einführung
B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

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I. Die Germanen

1. Einführung

Fragen:

Erläutern Sie das Herkunftsgebiet der Germanen und die Herkunft dieser Bezeichnung selbst.

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• Ursprung in Nordeuropa (Südskandinavien, Dänemark, Schleswig)

• Begrifflichkeit (wie auch frühe Beschreibungen) aus der antiken Literatur:

– Poseidonios (90 v. Chr.) erwähnt,

– bei Caesar (De bello gallico) in die Literatur eingeführt.

– Besonders intensiv erwähnt bei Tacitus (56-117)

• stark archaische Gesellschaft

• Lange Zeit relative Balance zwischen

– römischem Schutzbestrebungen/imperialer Ausbreitung

– Defensive und begrenzter Integration von Germanen

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

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I. Die Germanen

2. Germanische Herrschaftsstrukturen (1)

Fragen:

Welche Herrschaftsstrukturen wiesen die Germanenstämme auf und durch welche Elemente waren sie geprägt?

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• Heeres- und wohl auch Sakralkönigtum

• Egalitäre Elemente

– Wahlakklamation

– Thing

– freilich nur auf adeliger Ebene

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

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I. Die Germanen

2. Germanische Herrschaftsstrukturen (2)

Fragen:

Welche politischen Zielvorstellungen wurden in der Geschichtsschreibung auf die Germanen projiziert? 

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• bisweilen behauptet:

– „germanische Freiheit“,

– „demokratische Vorstufen“

– Dies aber eher Projektionen eigener politischer Zielvorstellungen in die Geschichte im Interesse der Traditionsbildung

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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I. Die Germanen

3. Die Völkerwanderung (1)

Fragen:

Was war die Völkerwanderung? 

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• Völkerwanderung (375/568):

– Auslöser: Kriegerischer Konflikt

– sog.„Hunnensturm“ aus dem Osten

– Wanderbewegungen der bedrängten Völker durch Europa

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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I. Die Germanen

3. Die Völkerwanderung (2)

Fragen:

Was waren die Folgen der Völkerwanderung?

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– Beseitigung Westroms und Neugestaltung der Herrschaftsordnungen in Europa

– Zurückdrängen der römischen Rechtskultur

– Entstehung von Stammesherrschaften

– Basis für Normbildungen

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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I. Die Germanen

3. Die Völkerwanderung (3)

Fragen:

Beschreiben Sie die Entwicklung politischer Herrschaftsstrukturen unmittelbar nach der Völkerwanderung auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Imperiums.

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• Herrschaftsbildungen unter verschiedenen Königen im Gebiet des weströmischen Imperium mit kontinuierlichen kriegerischen Auseinandersetzung

• Zwischenzeitliche teilweise Restauration römischer Herrschaft unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. (526-565)

Aber: Etablierung neuer Reiche mit expansiver Tendenz, insbesondere durch

– Franken

– Westgoten

– Burgunder

– Langobarden

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft 

1. Einführung

Fragen:

Wie entwickelte sich die Beziehung zwischen Franken und Christentum? Können Sie markante Eckdaten nennen?

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• Seit der Taufe Chlodwigs (497/507): Verbindung der Franken mit dem Christentum

• Tendenz zur Christianisierung der fränkischen Herrschaft

• Höhepunkt: Päpstliche Krönung Karls des Großen in Rom, 800

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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft 

2. Aufstieg und Zerfall des karolingischen Reiches (1)

Fragen:

Nennen Sie charakteristische Neuerungen der politischen Herrschaftsordnung in der Zeit Karls des Grossen.

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• Karl der Grosse (768 – 814) errichtet fränkisches Grossreich

• Neuerungen

– Grafen als Repräsentanten königlich-kaiserlicher Herrschaft

– Zusätzlich: Einsetzung von missi (Königsboten)

– Gerichtsorganisation auf neue Grundlagen gestellt

– Karolingische Bildungsreform (einschliesslich einer neuen Schrift)

– In diesem Zusammenhang auch Entstehung eines kaiserlichen Hofes (mit Hofkapelle als kirchlicher Zentralinstitution)

• Aber: Einheit des Reiches letztlich nur durch überragende Persönlichkeit des Herrschers aufrecht zu erhalten

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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II. Die Entstehung Europas im Zeitalter der fränkischen Herrschaft 

2. Aufstieg und Zerfall des karolingischen Reiches (2)

Fragen:

Wie entwickelte sich das karolingische Reich nach dem Tod von Karl dem Grossen weiter?

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• In der Folgezeit: Aufspaltung in Teilreiche und Ausformung selbständiger Herrschaften

• Seit dieser Zeit Spaltung v.a. in

– Westfranken

– Ostfranken

– Burgund

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III. Stammesrechte (1)

Fragen:

1. Definieren Sie den Begriff Stammesrechte.

2. Zeigen Sie auf, wie die Stammesrechte entstanden sind.

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• Häufig herrscherlich veranlasste

• Schriftliche Aufzeichnung

• Eines Komplexes von Regelungen

• Für eine bestimmte ethnische Gruppe (einen Stamm)

• als lex gekennzeichnet (in der älteren Literatur: leges barbarorum – Germanen als „Barbaren“)

• Stammesrechte entstehen in der Zeit von Völkerwanderung und karolingischer Herrschaft

– Entstehung zunächst regelmäßig im Zusammenhang mit neu gebildeten Reichen

– Nach ihrer Selbstbeschreibung (und bisweilen auch erzählenden Quellen)

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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III. Stammesrechte (2)

Fragen:

Stammesrechte wurden niedergeschrieben. Welches waren die Zwecksetzungen solcher Verschriftlichungen?

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• Beachte: Verschriftlichtes Recht benutzt als

– als Ausdruck königlicher politischer Herrschaft (König als Gesetzgeber)

– Als Instrument der kollektiven Identitätsbildung/Identitätsbeschreibung

– Häufig Betonung der Rechtsverbesserung im Interesse der Streitschlichtung

• Hier also: Elementarfunktionen von Rechtsetzung und Rechtsnovellierung für ethnische Gruppen erkennbar

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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III. Stammesrechte 

2. Schematisierung von Stammesrechten – nach Funktionen

Fragen:

Welche zwei Kategorien von Leges können unterschieden werden?

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• Leges Romanae:

– Aufzeichnungen römischen Rechts für die ehemals römischen Einwohner eroberter Gebiete

– Beispiele: lex Romana Burgundionum, lex Romana Visigothorum

– hier Funktion vergleichbar einem Einführungsgesetz

• Übrige Leges

– Verschriftlichung von bestehenden Gebräuchen (wie bereits gesehen)

– Versuch zur Gestaltung der sozialen Wirklichkeit (Fehdewesen, Handel) durch neue Normen

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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III. Stammesrechte 

3. Stammesrechte: Inhalte (1)

Fragen:

Welche Inhalte wiesen die Stammesrechte in erster Linie auf?

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• Normen zum Ausgleich von Unrecht

– kennzeichnend für archaische Welt: Recht wird als Schutzinstrument gegen Bedrohung von Leib, Leben und anderen Rechtsgütern gedacht.

– Etablierung von Verfahrensnormen

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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III. Stammesrechte 

3. Stammesrechte: Inhalte (2)

Fragen:

Wie nennt man das Prinzip, nach dem sich der Adressatenkreis der Stammesrechte richtete?

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• Geltung von Leges: Grundsätzlich Personalitätsprinzip, nicht territorial

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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (1)

Fragen:

Wie könnten Kapitularien beschrieben werden, ab wann lassen sie sich nachweisen?

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• Zu deuten wohl als gesetzesähnliche Herrschaftsanordnungen

Kapitularien erstmals belegt im 8. Jahrhundert

 

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (2)

Fragen:

Wie unterscheiden sich Kapitularien und Leges?

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• Unterschied zu den Leges

– Kapitulare grundsätzlich eindeutig als herrscherliche Erlasse erkennbar (nicht lediglich Aufzeichnungen)

– Regelungsbereich auch Verwaltung/Königsgericht

– Kapitulare damit Ausdruck von Verdichtung königlicher Herrschaft

• Kapitularien lösen Stammesrechte ab und bilden bis etwa Ende des 9. Jahrhunderts den wichtigsten Normtyp

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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IV. Normsetzungen der Karolinger: Kapitularien (3)

Fragen:

Welche Rechtsmaterien regelten die Kapitularien?

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• Kapitularien enthielten insbesondere:

– Regelungen zur Ahndung von Unrecht

– Erbrechtliche Normen

– Verwaltungsregelungen insbesondere über Strukturen der höfischen Verwaltung und die Gerichtsverfassung

– Regelungen über die Struktur der Kirche und deren Schutz

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
1. Fehde (1)

Fragen:

Was war der Ausgangspunkt der Fehde, und worin liegt das Prinzip der Talion?

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• Ausgangspunkt: Rache, archaisches Vergeltungsdenken ohne normative Begrenzungen

• Ursprünglich begrenzende Sanktion für Unrecht: Rache durch Zufügung (nur) des gleichen Unrechts

 

 

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V. Fehde, Busse und Gericht
1. Fehde (2)

Fragen:

Was bedeutet der Begriff Fehde und welche Ziele verfolgte sie?

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• Fehde (faih-iþō = westgerm.: feindselig)

– Ausgleich von Unrecht durch öffentliche, rituell gebundene Vergeltung

• Ziele:

– (Wieder-)Herstellung der verletzten Ehre des Familienverbandes durch öffentlichen Akt der Gewalt

– Genugtuung durch Sühnehandeln in Form von erlaubter Selbsthilfe durch Gewalt gegen den Täter

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (1)

Fragen:

Erläutern Sie den Begriff Kompositionen. Gehen Sie dabei auf die Begrifflichkeit, die Entstehungszeit und das Ziel der Kompositionen ein.

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• Kompositionen

– Begrifflichkeit: Compositio = Busse

– Entstehung im Rahmen der Stammesrechte im Interesse der Eindämmung von Gewalt durch Selbsthilfe seit etwa 5. Jh.

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (2)

Fragen:

Welche Pflichten waren mit der compositio verbunden?

Gibt es besondere Formen von bussähnlichen Zahlungsverpflichtungen?

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• Pflichten

 Zahlungspflicht des Täters in je vorgeschriebener Form

 Verzicht des Opfers auf Selbsthilfe und Einigung mit dem Täter

• Sonderformen:

– Wergeld (Vir = Mann) – Ersatzzahlung an die Familie des Opfers für Tötung

– Fredus/Friedensgeld: Zusätzliche Zahlung an einen Hoheitsträger

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
2. Busse (3)

Fragen:

Welche Funktionen lassen sich der Fehde zuschreiben?

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• Funktionen (in unterschiedlicher Form verwirklicht):

Ausgleichsfunktion: Beseitigung des materiell eingetretenen Schadens

Genugtuungsfunktion: Herstellung der verletzten Ehre durch Anerkennung von Fehlverhalten in Form von Geldzahlung

– Befriedungsfunktion: Herstellung des sozialen Friedens durch Ausgleich zwischen den Parteien

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (1)

Fragen:

Was war das Thing?

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• Gerichtsversammlung, auf der Urteile vermutlich durch alle Versammelten beschlossen wurden.

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (2)

Fragen:

Wodurch und wie veränderte sich das Thign seit etwa 770?

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• Seit etwa 770:

– Fallweise eingesetzte Rachinburgen (vgl. Pactus legis Salica)

– Dauerhaft (lebenslang) eingesetzte Scabini

– Vorsitz hat ein Richter (Graf oder Zentenar = Sendbote oder Vicarius oder thunginus) als Repräsentant der Gerichtsgewalt ohne eigenständige Entscheidung

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (3)

Fragen:

Welche Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten entwickelte sich?

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• Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten

Richter (als Träger der Gerichtsgewalt – Garantie für Verbindlichkeit und Vollstreckung der Urteile)

Urteiler (als Repräsentanten der Gerichtsgemeinde)

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter

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V. Fehde, Busse und Gericht
3. Gericht (4)

Fragen:

Wie war die Zuständigkeit der Gerichte vor und seit der Epoche Karls des Grossen ausgestaltet?

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• Ausdifferenzierung von Zuständigkeiten

– Ursprünglich: Allkompetenz aller Gerichte (v. a. Königsgericht, Grafengerichte, Schöffengerichte)

– Seit Karl dem Grossen: Unterscheidung zwischen

Causae maiores (Tötungen, Körperverletzungen) = Grafengericht

Causae minores (Übrige Fälle) = Zentenar oder niederer Adel

– Etwa seit dem 12. Jh.: Unterscheidung zwischen Hoch-(Blut-) und Niedergerichtsbarkeit

B. Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter