- Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
- Kirche und weltliche Herrschaft
- Grundherrschaft
- Rechtliche Rahmungen politischer Herrschaft (11. – 15. Jahrhundert)
- Stadt und Wirtschaftsrecht
- Die Entstehung der Rechtswissenschaft
- Humanismus und Usus Modernus
- Territorialstaat und Absolutismus
- Naturrecht, Vernunftrecht und die „naturrechtlichen Kodifikationen“
- Die Historische Rechtsschule und ihre Wirkungen
- Rechtsbildung im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit, Konstitutionalismus und Interventionsstaat
- Recht und Revolution im 20. Jahrhundert
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I. Entstehung der Universitäten (1)
Fragen:
Welche Bedeutung kam den Klöstern als Bildungsinstitution in der Zeit vor dem 12. Jahrhundert zu?
• Klöster und Domschulen stellten einen institutionellen Rahmen für Bildung und Ausbildung dar, also auch für die damalige Beschäftigung mit Normtexten.
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I. Entstehung der Universitäten (2)
Fragen:
Was umfasste die Behandlung von Normtexten bis etwa 11./12. Jahrhundert?
• Behandlung von Normtexten in dieser Zeit bis etwa 11./12. Jahrhundert
– Sammlung und dadurch Verbreitung
– Systematisierung
– Vereinzelt: Glossierung (Erläuternde Randbemerkungen)
– Schwerpunkt liegt eher beim kirchlichen Recht
– typisch etwa:
– Collectio Dionysiana: Um 500 in Rom entstanden, in verschiedenen Versionen in ganz Europa verbreitet
– Sammlungen des Bischofs Ivo von Chartres († 1116), 11./12. Jahrhundert
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I. Entstehung der Universitäten (3)
Fragen:
In welcher Zeit und mit welchen Fakultäten begannen die frühen Universitäten zu entstehen?
• Aufstieg von Hohen Schulen (v. a. für Rechtswissenschaft und Theologie) seit 12. Jahrhundert
– Körperschaftlich vielfach verselbständigt insbesondere mit eigener Gerichtsbarkeit.
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I. Entstehung der Universitäten (4)
Fragen:
Wie waren die Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden an der mittelalterlichen Universität ausgestaltet?
• Studierende wählen den Rektor, die Magistri kommen damit eher Angestellten der Studierenden gleich. In Cambridge (1209) dagegen sind Magistri und Scholaren gleichberechtigte Mitglieder der Universität (Ausgangspunkt des heutigen College-Modells).
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I. Entstehung der Universitäten (5)
Fragen:
Welche Rolle konnten Herrscher bei der Universitätsgründungen des MAs spielen?
• Einige Universitäten wurden von Herrschern, auch von Päpsten, gegründet, Bspl.: Neapel durch Friedrich II (1124) oder Rom (heute: La Sapienza) durch Bonifaz VIII (1303)
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I. Entstehung der Universitäten (6)
Der Aufstieg der Universitäten
Fragen:
Welche Bedeutung kam den Universitäten in der Rechtswissenschaft zu?
• Universitäten bilden einen institutionellen Rahmen für die vertiefte Beschäftigung mit Rechtstexten
– Siegeszug der Scholastik als zentraler Methode der Theologie
– Vernunft als Instrument auch des Glaubens anerkannt
– Höhepunkt: Thomas von Aquin (1225-1274)
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I. Entstehung der Universitäten (7)
Der Aufstieg der Universitäten
Fragen:
Welches waren die methodologischen Schritte für die Analyse von Rechtstexten an der mittelalterlichen Universität, und wie lässt sich dieses Vorgehen bezeichnen?
• Entwickelt aus Scholastik, ging es zunächst um das Auffinden des Inhalts einer Textstelle, anschliessend um die Problementfaltung. Zentrale Zielsetzung dabei:
– Ausgleich mit widersprüchlichen Textstellen
– Dem entspricht auch das Vorgehen in der Lehre, Beispiel Hostiensis († 1271), vgl. Text 11
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I. Entstehung der Universitäten (8)
„Scholastik“ als Methode
Fragen:
Welche Bedeutung hatte insbesondere die sog. Distinktion bei der scholastischen Analyse von Rechtstexten?
• Besondere Bedeutung der Distinktion – Unterscheidung von:
– Fällen
– Regelungsebenen
– Begrifflichkeiten
– Argumenten
• Selten dagegen: (Explizite) Argumentation aus Prinzipien und Wertungen
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I. Entstehung der Universitäten (9)
Fragen:
In welcher Form wurden Rechtstexte im gelehrten Recht des Mittelalters zunächst kommentiert?
• Durch sog. Glossen:
– Begriffsbezogene Texterklärungen zu überlieferten Rechtstexten
– Glosse (Glossa: Zunge, Sprache)
– Glossa ordinaria: Zusammenstellung aller vorhandenen Glossen zu einem Text (Glossa ordinaria zum CIC: 97000 Glossen)
– Zunehmende Verbindlichkeit für die gerichtliche Praxis
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I. Entstehung der Universitäten (10)
Fragen:
Wie unterschieden sich Glossatoren und Kommentatoren?
• Im 14. Jahrhundert drangen die sog. Kommentatoren vor:
– nicht mehr allein begriffsbezogene Erklärungen in Glossen
– sondern Produktion zusammenhängender Texte, die auf das Verständnis eines Gesamtzusammenhangs abzielten
– Zusammenstellungen von Lehrmeinungen etwa bei Bartolus († 1357)
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I. Entstehung der Universitäten (11)
Fragen:
Welche Konsequenzen hatte die Entstehung einer universitären Rechtswissenschaft in Europa?
– Entstehung einer europaweit verbreiteten Rechtsschicht, des sog. Ius Comune, des (all-)gemeinen Rechts
– Zunehmendes Wachstum eines europäisch-überregionalen Arbeitsmarktes für gelehrte Juristen
– Übernahme von römischrechtlichen Institutionen und Doktrinen des gelehrten Rechts in neu entstehende Normtexte (Stadtrechte, territoriale Rechtssetzungen)
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I. Entstehung der Universitäten (12)
Fragen:
Welche Möglichkeit war mit dem Studium verbunden und was bedeutete dies für die Universitäten?
– Studium wird zur Möglichkeit sozialen Aufstiegs
– Dadurch abermals verstärktes Wachstum der Universitäten, da grössere Nachfrage nach Ausbildung
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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (1)
Fragen:
Wie wurden lokale Rechte ursprünglich überliefert?
– Überlieferung lokaler Rechte geschah ursprünglich vor allem mündlich (orales Recht)
– Ausnahmsweise, in Einzelfällen, auch schriftlich fixiert, insb bei Aufzeichnungen von zT gerade neu ausgehandelten Rechspositionen und –akten (sog. Weistümer und Offungen)
– Seit dem 13. Jahrhundert jedoch beginnt eine intensive Beschäftigung mit dem lokalen Recht auch darüber hinaus (offensichtlich inspiriert durch das gelehrte Rechtswissen an den Universitäten)
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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (2)
Fragen:
Die Methode des gelehrten Rechts inspierierte die Aufzeichnung lokaler Rechte. Kennen Sie Beispiele dafür?
• Methode des gelehrten Rechts und dessen enorme Verbreitung inspirieren zu Aufzeichnung auch regionaler Rechte, etwa
– Sachsenspiegel
– Schwabenspiegel
– Bracton’s De legibus et consuetudinibus Anglia
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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (3)
Fragen:
Beschreiben Sie den Sachsenspiegel. (4 Punkte)
• Sachsenspiegel:
– Verfasser: Eike von Repgow (1180-ca. 1233) um 1230
– Bündelung des sächsischen Land- und Lehensrechts (damit auch des Verfassungsrechts)
– Im Laufe der Zeit Geltung wie eine institutionell gesetzte Norm – ähnlich wie Glossa ordinaria
– Später Gegenstand selbständiger Glossierung (sog. Buch‘sche Glosse)
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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (5)
Fragen:
Beschreiben Sie den Schwabenspiegel. (3 Punkte)
• Deutschenspiegel, Schwabenspiegel (Kaiserrecht)
– Entstehung um 1275 vermutlich in Augsburg (daher der Name)
– Bündelung v. a. des Lehensrechtes, aber auch privatrechtlicher Normen
– Ebenfalls Aufstieg zur Rechtsnorm (mit gerichtlicher Akzeptanz)