Die Entstehung der Rechtswissenschaft

H. Die Entstehung der Rechtswissenschaft

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I. Entstehung der Universitäten (1)

Fragen:

Welche Bedeutung kam den Klöstern als Bildungsinstitution in der Zeit vor dem 12. Jahrhundert zu?

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• Klöster und Domschulen stellten einen institutionellen Rahmen für Bildung und Ausbildung dar, also auch für die damalige Beschäftigung mit Normtexten.

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I. Entstehung der Universitäten (2)

Fragen:

Was umfasste die Behandlung von Normtexten bis etwa 11./12. Jahrhundert? 

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• Behandlung von Normtexten in dieser Zeit bis etwa 11./12. Jahrhundert

– Sammlung und dadurch Verbreitung

– Systematisierung

– Vereinzelt: Glossierung (Erläuternde Randbemerkungen)

– Schwerpunkt liegt eher beim kirchlichen Recht

– typisch etwa:

Collectio Dionysiana: Um 500 in Rom entstanden, in verschiedenen Versionen in ganz Europa verbreitet

– Sammlungen des Bischofs Ivo von Chartres († 1116), 11./12. Jahrhundert

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I. Entstehung der Universitäten (3)

Fragen:

In welcher Zeit und mit welchen Fakultäten begannen die frühen Universitäten zu entstehen?

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• Aufstieg von Hohen Schulen (v. a. für Rechtswissenschaft und Theologie) seit 12. Jahrhundert

– Körperschaftlich vielfach verselbständigt insbesondere mit eigener Gerichtsbarkeit.

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I. Entstehung der Universitäten (4)

Fragen:

Wie waren die Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden an der mittelalterlichen Universität ausgestaltet?

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• Studierende wählen den Rektor, die Magistri kommen damit eher Angestellten der Studierenden gleich. In Cambridge (1209) dagegen sind Magistri und Scholaren gleichberechtigte Mitglieder der Universität (Ausgangspunkt des heutigen College-Modells).

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I. Entstehung der Universitäten (5)

Fragen:

Welche Rolle konnten Herrscher bei der Universitätsgründungen des MAs spielen?

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• Einige Universitäten wurden von Herrschern, auch von Päpsten, gegründet, Bspl.: Neapel durch Friedrich II (1124) oder Rom (heute: La Sapienza) durch Bonifaz VIII (1303)

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I. Entstehung der Universitäten (6)

Der Aufstieg der Universitäten

Fragen:

Welche Bedeutung kam den Universitäten in der Rechtswissenschaft zu? 

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• Universitäten bilden einen institutionellen Rahmen für die vertiefte Beschäftigung mit Rechtstexten

– Siegeszug der Scholastik als zentraler Methode der Theologie

– Vernunft als Instrument auch des Glaubens anerkannt

Höhepunkt: Thomas von Aquin (1225-1274)

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I. Entstehung der Universitäten (7)

Der Aufstieg der Universitäten

Fragen:

Welches waren die methodologischen Schritte für die Analyse von Rechtstexten an der mittelalterlichen Universität, und wie lässt sich dieses Vorgehen bezeichnen?

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• Entwickelt aus Scholastik, ging es zunächst um das Auffinden des Inhalts einer Textstelle, anschliessend um die Problementfaltung. Zentrale Zielsetzung dabei:

– Ausgleich mit widersprüchlichen Textstellen

– Dem entspricht auch das Vorgehen in der Lehre, Beispiel Hostiensis († 1271), vgl. Text 11

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I. Entstehung der Universitäten (8)

„Scholastik“ als Methode

Fragen:

Welche Bedeutung hatte insbesondere die sog. Distinktion bei der scholastischen Analyse von Rechtstexten?

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• Besondere Bedeutung der Distinktion – Unterscheidung von:

– Fällen

– Regelungsebenen

– Begrifflichkeiten

– Argumenten

• Selten dagegen: (Explizite) Argumentation aus Prinzipien und Wertungen

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I. Entstehung der Universitäten (9)

Fragen:

In welcher Form wurden Rechtstexte im gelehrten Recht des Mittelalters zunächst kommentiert?

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• Durch sog. Glossen:

– Begriffsbezogene Texterklärungen zu überlieferten Rechtstexten

– Glosse (Glossa: Zunge, Sprache)

Glossa ordinaria: Zusammenstellung aller vorhandenen Glossen zu einem Text (Glossa ordinaria zum CIC: 97000 Glossen)

– Zunehmende Verbindlichkeit für die gerichtliche Praxis

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I. Entstehung der Universitäten (10)

Fragen:

Wie unterschieden sich Glossatoren und Kommentatoren?

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• Im 14. Jahrhundert drangen die sog. Kommentatoren vor:

– nicht mehr allein begriffsbezogene Erklärungen in Glossen

– sondern Produktion zusammenhängender Texte, die auf das Verständnis eines Gesamtzusammenhangs abzielten

– Zusammenstellungen von Lehrmeinungen etwa bei Bartolus († 1357)

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I. Entstehung der Universitäten (11)

Fragen:

Welche Konsequenzen hatte die Entstehung einer universitären Rechtswissenschaft in Europa?

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Entstehung einer europaweit verbreiteten Rechtsschicht, des sog. Ius Comune, des (all-)gemeinen Rechts

 Zunehmendes Wachstum eines europäisch-überregionalen Arbeitsmarktes für gelehrte Juristen

Übernahme von römischrechtlichen Institutionen und Doktrinen des gelehrten Rechts in neu entstehende Normtexte (Stadtrechte, territoriale Rechtssetzungen)

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I. Entstehung der Universitäten (12)

Fragen:

Welche Möglichkeit war mit dem Studium verbunden und was bedeutete dies für die Universitäten?

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Studium wird zur Möglichkeit sozialen Aufstiegs

Dadurch abermals verstärktes Wachstum der Universitäten, da grössere Nachfrage nach Ausbildung

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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (1)

Fragen:

Wie wurden lokale Rechte ursprünglich überliefert?

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–  Überlieferung lokaler Rechte geschah ursprünglich vor allem mündlich (orales Recht)

–  Ausnahmsweise, in Einzelfällen, auch schriftlich fixiert, insb bei Aufzeichnungen von zT gerade neu ausgehandelten Rechspositionen und –akten (sog. Weistümer und Offungen)

–  Seit dem 13. Jahrhundert jedoch beginnt eine intensive Beschäftigung mit dem lokalen Recht auch darüber hinaus (offensichtlich inspiriert durch das gelehrte Rechtswissen an den Universitäten)

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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (2)

Fragen:

Die Methode des gelehrten Rechts inspierierte die Aufzeichnung lokaler Rechte. Kennen Sie Beispiele dafür?

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• Methode des gelehrten Rechts und dessen enorme Verbreitung inspirieren zu Aufzeichnung auch regionaler Rechte, etwa

– Sachsenspiegel

– Schwabenspiegel

– Bracton’s De legibus et consuetudinibus Anglia

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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (3)

Fragen:

Beschreiben Sie den Sachsenspiegel. (4 Punkte)

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• Sachsenspiegel:

– Verfasser: Eike von Repgow (1180-ca. 1233) um 1230

– Bündelung des sächsischen Land- und Lehensrechts (damit auch des Verfassungsrechts)

– Im Laufe der Zeit Geltung wie eine institutionell gesetzte Norm – ähnlich wie Glossa ordinaria

– Später Gegenstand selbständiger Glossierung (sog. Buch‘sche Glosse)

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II. Rechtswissenschaft jenseits des gelehrten Rechts (5)

Fragen:

Beschreiben Sie den Schwabenspiegel. (3 Punkte)

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• Deutschenspiegel, Schwabenspiegel (Kaiserrecht)

– Entstehung um 1275 vermutlich in Augsburg (daher der Name)

– Bündelung v. a. des Lehensrechtes, aber auch privatrechtlicher Normen

– Ebenfalls Aufstieg zur Rechtsnorm (mit gerichtlicher Akzeptanz)

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