- Weltliche Normbildungen im Übergang von Spätantike und Mittelalter
- Kirche und weltliche Herrschaft
- Grundherrschaft
- Rechtliche Rahmungen politischer Herrschaft (11. – 15. Jahrhundert)
- Stadt und Wirtschaftsrecht
- Die Entstehung der Rechtswissenschaft
- Humanismus und Usus Modernus
- Territorialstaat und Absolutismus
- Naturrecht, Vernunftrecht und die „naturrechtlichen Kodifikationen“
- Die Historische Rechtsschule und ihre Wirkungen
- Rechtsbildung im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit, Konstitutionalismus und Interventionsstaat
- Recht und Revolution im 20. Jahrhundert
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I. Grundlagen: Die Entstehung der Amtskirche (1)
Fragen:
Nennen Sie zwei Entwicklungspunkte bei der Annäherung von Kirche und Staat in der Spätantike.
• Seit dem Toleranzedikt von Mailand (313) und dem Edikt von Thessaloniki (380) setzt enge Verbindung zwischen Kirche und Kaisertum ein
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_1_14.html
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I. Grundlagen: Die Entstehung der Amtskirche (2)
Fragen:
Nennen Sie zwei lange Zeit dominierende Typen kirchlicher Rechtsnormen.
– Canones: Normen eines Konzils
– Dekretale: Päpstlich gesetzte Regel zur Entscheidung einer Einzelfrage mit Anspruch auf allgemeinverbindliche Gültigkeit
siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_214.html
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II. Die Verbindung von Kirche und weltlicher Herrschaft (1)
Fragen:
Wodurch kennzeichnet sich die Beziehung zwischen Kaisertum und Kirche in der karolingische Epoche?
• Verflechtung auch der Organisationsstrukturen von Kaisertum und Kirche
– Herrschaft des Königs über die Kirche: Bischöfe, Einfluss auf Papstbestellung
– Ausstattung der Bischöfe mit Grundbesitz durch Herrscher und Privilegierung der Kirche (Text 3)
siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_29.html
sowie https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_17.html
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II. Die Verbindung von Kirche und weltlicher Herrschaft (2)
Fragen:
Die ottonische Dynastie (919-1024) machte die Bischöfe weitgehend zu Dienstleuten des Kaisertums. Zeigen Sie auf, worin sich dies äussert.
– Einsetzung (Investitur) des Reichsepiskopats durch den Kaiser (Auswahl über Hofkappelle)
– Ausstattung der Bischöfe mit (abgeleiteten) kaiserlichen Befugnissen und Grundbesitz
– Dienstpflichten der Bischöfe gegenüber dem Kaiser
– Rückfall dieser Ausstattung nach dem Tod des Bischofs an den Kaiser – und nicht an die bischöfliche Familie
– Beachte: Kaisertum organisiert damit erste Ansätze „amtsförmiger“ Herrschaft – neue Qualität „proto-staatlicher“ Herrschaftsorganisation
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_1/de/html/chapter_2_29.html
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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit
1. Grundlagen (1)
Fragen:
Welche kirchliche Bewegung entwickelte sich seit dem 10. Jahrhundert und was waren ihre Erkenntnisse und Kritik?
• Seit dem 10. Jahrhundert: Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny
– Rückbesinnung auf Kontemplation und Weltferne
– Kritik an der starken weltlichen Dominanz im kirchlichen Raum: libertas ecclesiae
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html
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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit
1. Grundlagen (2)
Fragen:
Nennen Sie einige der Forderungen der Amtskirche gegenüber der weltlichen Gewalt seit Mitte des 11. Jahrhunderts.
• Forderung der Amtskirche etwa seit Mitte des 11. Jahrhunderts
– Autonomie der Kirche gegenüber der weltlichen Gewalt
– Selbstbestimmungsrecht der Kirche insbesondere bei der Bestimmung der Bischöfe
– Unabhängigkeit der Papstwahl vom Kaisertum
– Stärkung des römischen Primats
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html
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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
1. Grundlinien (1)
Fragen:
Welche grundsätzlichen Differenzen zwischen Kaisertum und Papsttum lassen sich bereits im Investiturstreit des 11. Jahrhunderts ausmachen?
• Bereits im Investiturstreit beginnende Auseinandersetzung über
– Theologische Legitimation des Kaisertums
– Verhältnis des Kaisertums zum Papsttum
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_16.html
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III. Libertas Ecclesiae – Der Investiturstreit
1. Grundlinien (2)
Fragen:
Welche Ereignisse des 11. Jahrhunderts führten zur Zuspitzung des Investiturstreits?
• 1059: Papstwahldekret von Nikolaus II. (1058-1061)
– Neuordnung der Papstwahl und Streben nach prinzipieller Unabhängigkeit vom Kaiser (beachte aber Streit um den „Kaiserparagraphen“)
• 1075:
– Dictatus Papae Gregors VII. (1073-1085) – Forderung nach umfassender päpstlicher Herrschaftsbefugnis
– Warnung des Papstes an Heinrich IV. (1056-1106) vor weiteren Bischofsbestellungen
• 1076/1077: Eskalation:
– Wechselseitige Absetzung von Heinrich IV./Gregor VII.
– Januar 1077: Canossagang Heinrichs IV.
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_17.html
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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
1. Grundlinien (3)
Fragen:
Was stellte aus der Perspektive des Rechts die Besonderheit der Konfrontation zwischen Kaiser und Papst dar?
• Die Frage um die Legitimation von Herrschaft stand zwar im Vordergrund, doch im Hintergrund trat erstmals die zentrale Bedeutung spezifisch rechtlicher Argumentationen im politischen Konflikt hervor.
Siehe dazu: https://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_1_18.html
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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (1)
Fragen:
Die Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I.: Nennen Sie die These, das die These unterstützende Argument und den Ausgangspunkt der Zweigewaltenlehre.
• Wurzel in der Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I. (492-496)
– These: Papsttum und weltliche Gewalt regieren die Welt – aber höhere Bedeutung des Priestertums
– Arg.: Priestertum muss Rechenschaft vor Gott auch für die Könige ablegen
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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (2)
Fragen:
Skizzieren Sie die Kernaussage der Zweischwerterlehre.
• Ausgangspunkt: Lk 22,38: „Herr, hier sind zwei Schwerter. Jesus: Es ist genug“
• In der Schlussphase des Investiturstreits Aufgreifen diese Gleichnisses: Kaiser und Papst zwei potestates distinctae
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IV. Papst und Kaiser im Konflikt
2. Zweigewaltenlehre und Zweischwerterlehre (3)
Fragen:
Welche Deutungsansätze entwickelten sich für die Zweischwerterlehre in der Folgezeit?
• Im 13. Jahrhundert zunehmend päpstliche (kuriale) Deutung: Papsttum verwaltet beide Schwerter
• Höhepunkt päpstlichen Machtanspruchs 1302: Unam Sanctam
• Heftiger Widerspruch durch Dante Alighieri und v. a. Marsilius von Padua: Legitimation des Kaisers nur durch den weltlichen Bereich
• 1338: Kaisergesetz Licet Juris – Kaiserbestellung unabhängig vom Papst
• Bekräftigt 1356 durch die Goldene Bulle: Massgeblich weltlicher Bestellungsakt
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V. Papst und Kaiser im Konflikt – Bilanz
Fragen:
Welche Bilanz der Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser lässt sich ziehen?
• Keine Seite kann sich dauerhaft durchsetzen, beide Seiten verlieren letztlich an Rückhalt
• Grundsätzliche Bedeutung:
– Legitimation von Herrschaft und Normsetzung als Voraussetzung für ihre Durchsetzbarkeit rückt in den Vordergrund
– Entstehung von Ordnungsentwürfen von politischer Herrschaft, die an (zum Teil auch rechtliche) Regeln gebunden wird
– Trennung von weltlicher und kirchlicher Ordnungssphäre